Abläufe und Kosten

Abläufe

Kontaktaufnahme

In der Regel kommen Interessenten auf Empfehlung zu mir. Sie rufen an und wir vereinbaren einen unverbindlichen, persönlichen Termin zum Kennenlernen.

Wie verläuft das Erstgespräch?

Wir treffen uns in meinen Räumlichkeiten oder bei Ihnen Zuhause. Dort besprechen wir Ihre Zielsetzungen. Sie lernen mich und meine Arbeitsweise kennen und wir einigen uns auf die Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit.

Sollten Sie und ich uns für eine gemeinsame weitere Arbeit entscheiden, vereinbaren wir das Honorar für die Sitzungen und den zeitlichen Umfang und Abstand zwischen den Sitzungen.

Lerntherapien finden in der Regel wöchentlich statt und sind auf längere Zeit angelegt. Hier wird ein Vertrag geschlossen, der die Leistungen und monatlichen Kosten sowie Kündigungsfristen enthält.

Wie finden die Gespräche statt?

Wir treffen uns in der Regel in meinen Räumen. Nach Absprache kann eine Beratung auch am Telefon oder über Email erfolgen.

Wie häufig finden Gesprächstermine statt?

Die Anzahl und der Abstand zwischen den Sitzungen richten sich nach den Fragestellungen und Bedürfnissen der Klient*innen. In der Regel finden Einzelgespräche in einem 3 bis 4-wöchigen Rhythmus statt, da es sinnvoll ist, erarbeitete Ideen und Themen zunächst im Alltag umzusetzen, bevor neue Aspekte erarbeitet werden.

In Krisensituationen können jedoch Termine in kürzeren Abständen stattfinden.

Gespräche zur geistlichen Begleitung finden häufig 1mal pro Monat statt. Aber auch hier können bei Bedarf andere Vereinbarungen getroffen werden.

Wie lange dauert üblicherweise ein Beratungsprozess?

Die Anzahl der Sitzungen, die Sie benötigen, um sich Ihrem Ziel zu nähern, hängt von Ihren Zielsetzungen und Ihrem individuellen Arbeitstempo ab. Ich begleite Sie auf Ihrem Weg. Nach meiner Erfahrung genügen häufig weniger als 10 Sitzungen, um einen Prozess erfolgreich abzuschließen.

Alle Beteiligten nehmen freiwillig am Beratungsprozess teil, also können Klient*innen oder Therapeutin die Zusammenarbeit beenden, unabhängig davon, ob die vereinbarte Zielsetzung erreicht ist.

Verschwiegenheit und Datenschutz

Ich bin zur Verschwiegenheit über alle Daten und Sachverhalte, die ich im Beratungsprozess von Klient*innen erfahre, verpflichtet. Nur auf ausdrücklichen Wunsch und bei schriftlicher Entbindung von der Schweigepflicht werden Informationen an Dritte weitergegeben. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auf unbegrenzte Zeit, auch nach Abschluss der Beratung.

Weitere Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie in meiner Datenschutzerklärung www.claudia-winkhaus.de/datenschutzerklaerung.

Kosten

Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?

Eine Abrechnung über die Krankenkasse ist nicht möglich.

Das hat auch Vorteile:
Sie sind Auftraggeber und damit bestimmen Sie die Zielsetzungen und Lösungswege. Außerdem gibt es keine nachteiligen Diagnosen, denn Krankenkassen bezahlen nur, wenn Sie eine Diagnose erhalten haben, die sie als krank ausweist. Diese wird in Ihren Krankenakten hinterlegt und bleibt dort lange Zeit vermerkt, auch wenn sie längst keine Beschwerden mehr haben. Auch in anderen Zusammenhängen, wie bei einer Verbeamtung oder einer Kreditaufnahme, können sich Diagnosen als nachteilig erweisen. Bei Privatzahlung werden Informationen über den Grund ihrer Beratung nicht bei relevanten Institutionen gespeichert.

Kosten:

Telefonische Erstkontakte und –gespräche sind kostenfrei.

Mir ist es wichtig, dass sich Menschen eine Beratung auch leisten können. Deshalb biete ich folgende Staffelpreise an, die sich auf das Nettoeinkommen beziehen:

Diese Preise sind gültig pro Beratungssitzung:

Einzeltermine (50 Minuten):
Monatseinkommen bis 1.500,-€: 50,-€
Monatseinkommen bis 2.000,-€: 60,-€
Monatseinkommen ab 2.000,-€: 70,-€

Sitzungen mit mehreren Personen dauern oft länger, hier erfolgt die Abrechnung je angefangene 30 Minuten.

Lerntherapien:  180,- € im Monat für ca. 40 Lerntherapiesitzungen pro Jahr.

Menschen, die Hartz-V Empfänger sind, bzw. Arbeitslosengeld beziehen, können nach Absprache weitere Ermäßigungen bekommen.

Wie wird abgerechnet?

Die Kosten werden immer am Ende der Sitzung bar gezahlt und Sie erhalten eine Quittung über die gezahlten Beträge.

Lerntherapien sind auf längere Zeit angelegt und werden deshalb monatlich abgerechnet. Sie erhalten für Ihre Unterlagen eine Rechnung.

Honorare für die Therapie sind gegebenenfalls als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Was passiert, wenn Sie einen Termin absagen oder versäumen?

Wenn Sie einen Termin bis zu 48 Stunden vorher absagen (Information über den Anrufbeantworter oder E-Mail genügt), entstehen für Sie keine weiteren Kosten.

Bei telefonischer Abmeldung am Vortag berechne ich 50% des vereinbarten Beratungssatzes.

Bei kurzfristigen Absagen oder bei Nichterscheinen, stelle ich Ihnen die volle Summe für diesen Termin in Rechnung, da ich den Termin dann nicht mehr anderweitig vergeben kann.

Noch offene Fragen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Ich beantworte Ihnen gerne Ihre Fragen.